Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sender Online Marketing GmbH
Matzenstrasse 7
67657 Kaiserslautern

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt –, die im Zusammenhang mit Leistungen der Dienstleistungsfirma im Bereich der OffPage-Optimierung stehen.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung im Bereich der OffPage-Optimierung.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2.4 Es ist dem Dienstleister gestattet, die Dienstleistungen insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Jeder Kundenauftrag wird dem Auftraggeber mit einer Auftragsbestätigung via E-Mail bestätigt. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrags zwei Wochen gebunden.

3.2 Der Gegenstand des Vertrags bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung beschrieben und wird zwischen beiden Vertragspartnern vorab vereinbart.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinanderfolgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet oder der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrags in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

5. Leistungsumfang sowie Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag und der vom Dienstleister versendeten Auftragsbestätigung.

5.2 Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, es sein denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf die Überprüfung des Änderungsantrags besteht.

5.6 Eine rechtliche Prüfung der beauftragten Werbemaßnahmen wird vom Dienstleister nicht vorgenommen. Der Auftraggeber ist allein für die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften verantwortlich.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.2 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

7. Gewährleistung und Garantie

7.1 Es gelten die individualvertraglichen Gewährleistungs- und Garantiepflichten gemäß der Auftragsbestätigung.

8. Haftung

8.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8.3 Beiden Vertragsparteien ist bewusst, dass Rankingerfolge in Suchmaschinen – insbesondere bei Google – von einer Vielzahl von Faktoren abhängig sind. Dazu zählen insbesondere auch die sogenannten OnPage-Faktoren, deren Optimierung nicht Vertragsgegenstand sind. Der Dienstleister schuldet dem Auftraggeber weder nachweisliche “Rankingerfolge”, noch kann er vom Auftraggeber für Verschlechterungen der Suchmaschinenrankings (z. B. Abstrafungen oder manuelle Maßnahmen durch Google) haftbar gemacht werden.

9. Gerichtsstand

9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.2 Als Gerichtsstand wird Kaiserslautern vereinbart.

10. Geheimhaltung

10.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich für die Dauer des Vertragsverhältnisses und zehn Jahre darüber hinaus zu Stillschweigen über sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich eingestufte Informationen, die ihm im Zuge der Vertragserfüllung zugänglich gemacht werden.

10.2 Der Auftraggeber stimmt einer Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie als vertraulich eingestufte Informationen an vom Dienstleister beauftragte Subunternehmer zu, wenn dies für die Erfüllung der Pflichten des Subunternehmers notwendig ist und dieser mit dem Dienstleister eine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung getroffen hat.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Ist der Auftraggeber eine Agentur und beauftragt den Dienstleister mit Leistungen, die im Zusammenhang mit Kundenaufträgen der Agentur stehen, so ist es dem Dienstleister untersagt, direkten Kontakt zu den Kunden der Agentur aufzunehmen oder zu versuchen, die Kunden der Agentur anzuwerben.

10.2 Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Bei einer unwirksamen Bestimmung findet eine solche Bestimmung Anwendung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.